Hinweis: Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.
Verpackungswahl: Originalverpackungen eignen sich durch ihre Schutzfunktion besonders als Transportverpackung, im Gegensatz zu Verkaufs- bzw. Präsentationsverpackungen. Gebrauchte Außenverpackungen, Verschlüsse und Polster sollten Sie vor Wiederverwendung auf Schäden prüfen und gegebenenfalls reparieren oder austauschen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie schon vorhandene Barcodes entfernen und die Adressen des Empfängers und Versenders eindeutig sind.
Außenverpackung: Die Außenverpackung bitte gut verschließen und mit Klebeband über alle Kanten umreifen. Es dürfen keine Versandteile aus dem Karton herausragen, in diesem Fall wählen Sie bitte eine größere Verpackung. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Ware vollständig in Kartonage und quaderförmig verpackt ist.
Innenverpackung: Verwenden Sie weiche Polster für leichte und härtere Polster für schwere Waren, um einen Federweg zu ermöglichen, aber ein Durchschlagen zu verhindern. Alle Seiten müssen geschützt bzw. fixiert sein. Das Packgut darf innerhalb der Verpackung kein Spiel haben. Bei verschiedenen Produkteigenschaften wählen Sie die Innenverpackung so, dass das empfindlichste Gut optimal geschützt ist, aber nicht mit der Außenverpackung in Berührung kommt. Freiräume für den Bremsweg bitte nicht vollpacken oder ausfüllen. Das trifft vor allem für Originalverpackungen zu, Transportstöße könnten an das Packgut weitergegeben werden.
Folien: Wenn Sie Schrumpf-Folie verwenden, beachten Sie bitte, dass sie über dem Paketschein glatt und ohne Aufdruck ist.
Paketaufkleber: Bringen Sie bitte alle relevanten Paketaufkleber (Paketschein, firmeneigene Adress-Aufkleber) auf der Oberseite (der größten Fläche) des Pakets an. Möglichst nahe nebeneinander und nicht überlappend. Achten Sie darauf, dass der Paketschein nicht von Verpackungsschnüren oder Markierungen verdeckt wird.
Empfängeradresse: Bitte stellen Sie sicher, dass das Paket mit einer zustellbaren Empfängeranschrift gekennzeichnet ist. Bei Privatempfänger ist die Angabe einer Handynummer oder Email-Adresse notwendig für einen reibungslosen Zustellverlauf.
Verpackungstipps für Paket-Versand
Verpackung: Ein quaderförmiger Karton, der was aushält, ist immer ein guter Anfang. Alles, was rein soll – sollte auch reinpassen. Wenn nichts mehr rausguckt, ist alles perfekt. Und damit drinnen alles heil bleibt, nutzen Sie am besten Dämmmaterial: weiche Polster für leichte Waren und harte für schwere. Die Ware so einpacken, dass sich im Paket nichts mehr bewegen kann. Jetzt noch Klebeband über alle Kanten, das erhöht die Stabilität. Fertig.
Paketaufkleber: Der Paketaufkleber kommt auf die Oberseite. Weil das die größte Fläche ist und weil sich Menschen und Maschinen daran gewöhnt haben. Achten Sie darauf, dass der Paketschein nicht verdeckt wird. Weder von Schnüren oder Markierungen noch von lustigen anderen Aufklebern. Sie verwenden ein Paket, das schon eine Reise hinter sich hat? Wunderbar – bitte entfernen Sie alte bzw. vorhandene Barcodes und widersprüchliche Adressinformationen. So kommt Ihr Paket auch ganz sicher dort an, wo es hin soll.
Paketinhalt: Manche Dinge dürfen nicht verschickt werden. Weil sie gefährlich oder illegal sind. Zum Beispiel Opas Pistole, Mamas echte Perlenkette oder der kleine, süße Hund fürs Töchterchen. Was alles nicht rein darf steht in unseren AGB und den Beförderungsbedingungen. Schauen Sie lieber nach, wenn Sie unsicher sind.
Sonderformen: Wenn Sie Ihre Ware anders verpacken als in einem quaderförmigen Karton, dann ist das Paket aufgrund der Sonderform für eine automatische Abfertigung nicht geeignet. Dadurch entsteht Mehraufwand, für den wir einen geringen Aufschlag berechnen. Auf unserer Seite Sonderformen sind einige beispielhafte Abbildungen für nichtbandfähige Sendungen zu sehen.
Sonderformen beim Paket-Versand
Ein Paket gilt als nicht automatisch förderbar, wenn es aufgrund seiner Form oder seiner Abmessungen nicht über die Bandanlagen laufen kann.
Beispiele von Sonderformen sehen Sie bitte hier.
Zollvollmacht
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